Welche Art der Vorsorge ist die richtige?

Die Art und den Ablauf ihres eigenen Abschieds können Sie selbst bestimmen. Eine Bestattungsvorsorge entlastet in erster Linie die Familie und nimmt den Trauernden Entscheidungen in der schweren Zeit ab. Zudem dient diese Art der Vorsorge auch der Gewissheit, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden. Letztlich ist das Abstecken des finanziellen Rahmens sowie die Kostenabsicherung eine wertvolle Hilfe für Ihre Angehörigen. Wir informieren Sie gern ausführlich zu diesem Themenbereich, z.B. über die Finanzierung per Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto sowie über weitere Möglichkeiten der Absicherung.

BOHLMANN BESTATTUNGEN

Welche Art der Vorsorge ist die richtige?

Die Art und den Ablauf ihres eigenen Abschieds können Sie selbst bestimmen. Eine Bestattungsvorsorge entlastet in erster Linie die Familie und nimmt den Trauernden Entscheidungen in der schweren Zeit ab. Zudem dient diese Art der Vorsorge auch der Gewissheit, dass die eigenen Wünsche umgesetzt werden. Letztlich ist das Abstecken des finanziellen Rahmens sowie die Kostenabsicherung eine wertvolle Hilfe für Ihre Angehörigen. Wir informieren Sie gern ausführlich zu diesem Themenbereich, z.B. über die Finanzierung per Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto sowie über weitere Möglichkeiten der Absicherung.

Testament & Vorsorgevollmacht

Möglichkeiten der Vorsorge

Ja, wir beschäftigen uns nicht so gern mit dem Tod – besonders nicht mit dem eigenen. Mit dem Sterben sind jedoch nicht nur Trauer, sondern auch wichtige Entscheidungen zum Erbe verbunden. Mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen passieren soll. Mit dem „letzten Willen“ bestimmen Sie selbst über die Verteilung. Ist jedoch kein Testament zu Lebzeiten verfasst worden, greift die im Erbrecht geregelte Erbfolge.

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: A. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden und muss zudem Ort, Datum sowie Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen enthalten. B. das „notarielle Testament“. Dieses wird gemeinsam mit einem Notar erstellt und von ihm beurkundet.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen sowie Verträge abzuschließen bzw. zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte – insbesondere Bank­geschäfte aller Art – zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um bereits vorab die gesund­heitlichen Aspekte zu definieren.

Bohlmann Trauerratgeber

Bitte sehen Sie sich hier den Trauerratgeber an.

Bohlmann Trauerfloristik

Bitte sehen Sie sich hier die Information zur Trauerfloristik an.

Testament & Vorsorgevollmacht

Möglichkeiten der Vorsorge

Ja, wir beschäftigen uns nicht so gern mit dem Tod – besonders nicht mit dem eigenen. Mit dem Sterben sind jedoch nicht nur Trauer, sondern auch wichtige Entscheidungen zum Erbe verbunden. Mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen passieren soll. Mit dem „letzten Willen“ bestimmen Sie selbst über die Verteilung. Ist jedoch kein Testament zu Lebzeiten verfasst worden, greift die im Erbrecht geregelte Erbfolge.

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: A. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden und muss zudem Ort, Datum sowie Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen enthalten. B. das „notarielle Testament“. Dieses wird gemeinsam mit einem Notar erstellt und von ihm beurkundet.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen sowie Verträge abzuschließen bzw. zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte – insbesondere Bank­geschäfte aller Art – zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um bereits vorab die gesund­heitlichen Aspekte zu definieren.

Bohlmann Trauerratgeber

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Bohlmann Trauerfloristik

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Patientenverfügung & Vorsorgevertrag

Möglichkeiten der Vorsorge

Eine schriftliche Willensbekundung ist die Grundlage für Maßnahmen und Abläufe in einem Moment, in dem Sie selbst nicht mehr in Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern.

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch privat­schriftlich erstellt werden.

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung, das Sarg- und / oder Urnen­modell bis hinzum Ablauf der Trauerfeier alle individuellen Details festhalten und bestimmen. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen nicht nur emotional, denn er bietet Ihrer Familie auch die Möglichkeit einer finanziellen Absicherung – beispielsweise mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen bzw. einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung.

Bitte laden Sie das Formular Bestattungsverfügung hier herunter. Es dient zur Vorsorge und Sie können zu Lebzeiten Ihre Wünsche festlegen und damit Art und Ablauf bestimmen.

Patientenverfügung & Vorsorgevertrag

Möglichkeiten der Vorsorge

Eine schriftliche Willensbekundung ist die Grundlage für Maßnahmen und Abläufe in einem Moment, in dem Sie selbst nicht mehr in Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern.

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch privat­schriftlich erstellt werden.

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung, das Sarg- und / oder Urnen­modell bis hinzum Ablauf der Trauerfeier alle individuellen Details festhalten und bestimmen. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen nicht nur emotional, denn er bietet Ihrer Familie auch die Möglichkeit einer finanziellen Absicherung – beispielsweise mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen bzw. einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung.

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Ihre Ansprechpartner

Stephanie Klaubert - Bohlmann Bestattungen GmbH

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Geschäftsführung
Trauerberatung
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+49 (0)4134 486info@bohlmann-bestattungen.de

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